MEIN BLATT FÜR SIE.

Als Verhaltenstherapeutin habe ich nach meinem Psychologiestudium das Staatsexamen zur psychologischen Psychotherapeutin abgelegt. Darüber hinaus habe ich eine Zusatzqualifikation für Kinder- und Jugendtherapie sowie Gruppentherapie. Ich bin nicht auf die Behandlung bestimmter psychischer Beschwerden begrenzt, habe jedoch eine zusätzliche Qualifikation für Traumatherapie nach dem Standard der Deutschen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT).

 

Sollten Sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, dann kann ich Ihnen psychotherapeutische Behandlung auf Englisch oder mit einer Sprachmittlung anbieten.

achtung:

Paartherapie und Coaching sind nicht im Leistungsspektrum der Krankenversicherungen enthalten, diese biete ich daher in meiner Praxis nicht an.

Informationen zu den Kosten einer Psychotherapie:

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) bzw. dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), die aktuelle Höhe der Vergütung können Sie dort nachlesen. In der Regel können diese Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden.

 

Ich biete Psychotherapie für Versicherte aller Kassen an, habe jedoch keine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung (diese sind aufgrund der „Bedarfsplanung“ im Gesundheitssystem begrenzt).

 

Das bedeutet für Sie:

Als Privatversicherte:r oder Versicherte:r der Beihilfe bitte ich Sie abzuklären, in welchem Umfang die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung durch Ihren Versicherungstarif abgedeckt sind und wie die formellen Anforderungen für eine psychotherapeutische Behandlung bei Ihrer Krankenkasse sind.

 

Als gesetzlich Versicherte:r besteht die Option einer sogenannten „Kostenerstattung“ nach §13 Abs. 3 SGB V. Dazu muss der Nachweis erbracht werden, dass eine Psychotherapie dringend erforderlich ist und bei im Kassensystem zugelassenen Therapeut:innen keine Behandlung verfügbar ist. Eine Kostenerstattung zu beantragen hat unter diesen Voraussetzungen bei den meisten Krankenkassen eine gute Aussicht auf Erfolg, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Ihre nächsten Schritte zur Kostenerstattung:

Welche Unterlagen nach den Vorgaben Ihrer Krankenkasse erforderlich sind, sollten Sie in einem ersten Schritt bei Ihrer Krankenkasse erfragen und sich eine schriftliche Rückmeldung dazu geben lassen.

 

In jedem Fall brauchen Sie eine Liste mit etwa 20-30 Absagen von kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen und ein PTV11-Formular mit einem Dringlichkeitscode (idealerweise mit maximaler Wartezeit und benötigter Häufigkeit der Therapiesitzungen, z. B. „1x wöchentlich“ sowie der Empfehlung für eine „Richtlinienpsychotherapie“). Dieses Formular bekommen Sie nach einer Sprechstunde bei Kassentherapeut:innen.

 

Dazu sollten Sie über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung einen Sprechstundentermin vereinbaren (auch das lohnt es zu protokollieren). Dies geht per Telefon unter 116 117 oder über den eTerminservice unter: https://www.116117-termine.de/.

 

Für die Protokollierung der Absagen sowie die Terminbuchung über die Terminservicestelle kann ich Ihnen Protokollvorlagen zukommen lassen, wenn Ihre Kassen hier keine besonderen Anforderungen formuliert hat. Auch mit Vorlagen zu den danach notwendigen weiteren Schritten kann ich Ihnen weiterhelfen, nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit mir auf.

 

Weiterführende allgemeine Informationen zur Kostenerstattung finden Sie hier: https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen

 

Als Selbstzahler:in bleibt darüber hinaus als letzte Option für Versicherte aller Kassen die Möglichkeit, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen. Üblicherweise findet etwa eine Therapiesitzung zu 50 Minuten pro Woche statt, die sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapie richtet.

 

Diese Option könnte für Sie von Vorteil sein, wenn

  • der Verwaltungsaufwand für die Beantragung einer Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse Ihnen zu hoch ist oder die gesetzliche Krankenversicherung diesen Antrag abgelehnt hat.
  • Sie nicht möchten, dass die Diagnose aus der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse hinterlegt wird. Das wiederum kann Vorteile beim Abschluss von anderen Versicherungen mit einer Gesundheitsprüfung (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) oder der Verbeamtung haben.

Die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen auch steuerlich absetzbar.